Förder-Richtlinie der Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen

Präambel

Die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen stärkt als gemeinnützige und unabhängige Einrichtung das lokale Gemeinwesen. 
 

Mit der Vergabe von Fördermitteln unterstützt die Stiftung Projekte, die zur Lebensqualität, zum sozialen Miteinander und zur nachhaltigen Entwicklung in Grenzach-Wyhlen beitragen. 

Diese Förderrichtlinie basiert auf den Zielen und Zwecken der Stiftungssatzung und dient der transparenten Mittelvergabe.


1. Ziele der Förderung

Gefördert werden Projekte, die:

  1. zur Jugend- und Altenhilfe beitragen,
  2. Kunst und Kultur bereichern,
  3. Erziehung und Bildung fördern,
  4. internationale Gesinnung, Toleranz und den Gedanken der Völkerverständigung stärken,
  5. die Heimatpflege, Ortsverschönerung oder Heimatkunde unterstützen,
  6. den Sport und die Gesundheit fördern,
  7. bürgerschaftliches Engagement für die vorgenannten Zwecke anregen und nachhaltig stärken.

Die Förderung ist auf Grenzach-Wyhlen begrenzt. Projekte außerhalb der Gemeinde können nur unterstützt werden, sofern ein direkter Bezug zur Gemeinde besteht. Darüber hinaus kann die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen eigene Projekte in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern durchführen.

 

2. Fördervoraussetzungen

1. Antragsberechtigung: Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Initiativen beantragt werden. Antragsteller müssen die Verwendung der Fördermittel und ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Zum Nachweis ist der Förderanfrage eine Kopie des letzten Freistellungsbescheids des Finanzamtes beizufügen

2. Gemeinnützigkeit: Das Projekt muss den Zwecken gemäß § 2 der Stiftungssatzung dienen.

3. Zeitliche Begrenzung: Die Förderung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Zusagen zu regelmäßigen Leistungen oder zur Übernahme laufender Kosten werden nicht erteilt.

4. Eigenleistung: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von den Antragstellern eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.

5. Regionaler Bezug: Es werden Projekte für die lokale Gemeinschaft von Grenzach-Wyhlen umgesetzt.

6. Nachhaltigkeit: Projekte mit langfristiger Wirkung werden bevorzugt.

7. Transparenz: Der Mittelempfänger muss gem. Nr. 7.1 einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel erbringen. Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan ihres Projekts müssen umgehend mitgeteilt und auf Anforderung Nachweise über die Mittelverwendung vorgelegt werden. Die Stiftung kann Förderbewilligungen widerrufen und hat das Recht, gezahlte Beträge zurückzuerhalten, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, der Nachweis der Mittelverwendung auf Anforderung nicht geführt wird oder weitere Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet werden.
 

3. Förderbereiche und Ausschlusskriterien

1. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die:

  • Modell- oder Vorbildcharakter haben;
  • nachhaltig, innovativ und zukunftsweisend angelegt sind;
  • einer Mehrzahl von Einwohnern Grenzach-Wyhlens zugutekommen, und/oder diese einbinden;
  • Anstöße und Anregungen in der Gesellschaft geben;
  • Verbindungen über Generationen schaffen; oder
  • von Bürgern für Bürger entwickelt werden.

2. Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte ohne direkten Bezug zu den Satzungszwecken;
  • Maßnahmen, die primär Eigeninteressen verfolgen oder kommerziell sind;
  • Projekte, die kommunale oder staatliche Pflichtaufgaben ersetzen sollen;
  • Maßnahmen, die überwiegend politische oder religiöse Zwecke verfolgen; oder
  • Freizeit- und Vergnügungsveranstaltungen, bei denen die Geselligkeit im Vordergrund steht.

 

4. Förderumfang

1. Höhe der Förderung: Die Fördersumme richtet sich nach dem Bedarf des Projekts und den verfügbaren Mitteln der Stiftung.

2. Eigenmittel: Die Beteiligung durch Eigenmittel oder Drittmittel wird begrüßt.

3. Förderformen: Die Stiftung kann Projekte durch finanzielle Zuschüsse oder Sachleistungen unterstützen. Projekt- oder Sachkosten werden i.d.R. vor Personalkosten gefördert.

 

5. Antragstellung

1. Antragsfristen: Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden.

2. Erforderliche Unterlagen (s. Anhang unten):

  • Beschreibung des Projekts (Ziele, Zielgruppen, Maßnahmen);
  • Finanzplan mit Angaben zu Eigen- und Fremdmitteln;
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid); und
  • Zeitplan und Verantwortlichkeiten; einzubringende, nicht-finanzielle Ressourcen des Antragstellers.

3. Antragsformular: Die Unterlagen sind per Post oder E-Mail an die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen zu senden.

 

6. Entscheidungsverfahren

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

2. Der Vorstand entscheidet über die Förderanträge im Rahmen der Satzungszwecke.

3. Die Entscheidung über eine Förderung soll zeitnah, im Regelfall innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung, erfolgen.

4. Anträge, die eine bestimmte Fördersumme überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Stiftungsrats (§ 10 Abs. 2e der Satzung).

5. Die Entscheidung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.


7. Berichtspflichten

1. Geförderte Projekte sind nach Abschluss oder auch zu vereinbarten früheren Zeitpunkten mit einem Sach- und Finanzbericht zu dokumentieren.

2. Die Stiftung behält sich vor, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel vor Ort zu prüfen. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

3. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z. B. am Kosten- und Finanzierungsplan, am Projektzeitraum) müssen der Stiftung unverzüglich mitgeteilt werden.

 

8. Öffentlichkeitsarbeit

1. Empfänger von Fördermitteln sollen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinweisen. Durch die Entgegennahme der Förderung erklären sie ihr Einverständnis dahingehend, dass die Bürgerstiftung ihrerseits im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit berichtet.

2. Der Mittelempfänger erklärt mit der Weitergabe jeglichen Bildmaterials (Fotos, Videos) an die Stiftung, dass er die Einwilligung des Urhebers und der darauf abgebildeten Personen zur Weitergabe und zur Nutzung durch die Stiftung für deren Öffentlichkeitsarbeit eingeholt hat.

 

9. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie treten am 14.3.2025 in Kraft. Änderungen und Anpassungen bleiben vorbehalten. 

Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen - Winkelmatten 13, 79639 Grenzach-Wyhlen 
info@buergerstiftung-gw.de 
www.buergerstiftung-gw.de

 

Anhang

Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen wir folgende Angaben (Förderantrag) und Unterlagen:

1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller

  • Name, Anschrift, Kontakt
  • Rechtsform
  • wann gegründet

2. Angaben zum Projekt

  • Kurze Bezeichnung des Projektes
  • Zielsetzung des Projektes, Abgrenzung zu ähnlichen Projekten
  • Durchführungsplan
  • Erwartete Ergebnisse
  • Geplante Öffentlichkeitsarbeit
  • Zeitplan
  • Evaluation, konkrete Maßnahmen zur Feststellung des Projekterfolges

3. Finanzierungskonzept

  • Gesamtkosten des Projekts 
  • Sichergestellte Finanzierung 
  • durch wen und in welcher Höhe
  • Beantragte Förderung 
  • Anträge an wen und in welcher Höhe
  • Höhe des Betrags, der bei der Bürgerstiftung beantragt wird 
  • Angaben zur Folgefinanzierung

4. Weitere Angaben zur antragstellenden Einrichtung (bitte beifügen)

  • Satzung 
  • Finanzierung 
  • Jahresbericht 
  • letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes 
  • Aktivitäten 
  • Gremien 
  • Nennung von Referenzen 

Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.
 

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