Wir, die Unterzeichner, errichten hiermit die „Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen“ mit Sitz in Grenzach-Wyhlen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Wir geben der Stiftung die beiliegende Satzung, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts ist.
Die Satzung nennt in § 2 folgenden Zweck:
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung
in Grenzach-Wyhlen oder im Einzelfall auch außerhalb von Grenzach-Wyhlen, sofern ein direkter Bezug zu Grenzach-Wyhlen gegeben ist.
Die im Einzelnen entrichteten Beträge sind der Aufstellung der Stifterinnen und Stifter bzw. Unterschriftsliste am Ende dieses Dokumentes zu entnehmen. Sie ist Bestandteil des Stiftungsgeschäfts.
Die einzelnen Beträge summieren sich auf 273´600 EUR (in Worten: zweihundertdreiundsiebzigtausendsechshundert) sowie 10´000 Schweizer Franken (in Worten: zehntausend) und bilden das Grundstockvermögen.
Für die Besetzung der ersten Gremien bestimmen wir folgende Personen:
Vorstand
Nikolaus Krüger, Rüdiger Rothfuchs, Stefan Hoog
Stiftungsrat
Sylvia Nopper, Rayk Butenschön, Andreas Heiler, Axel Heitz, Klaus Keßner, Ulrich Landthaler
Rolf Rombach, Andrew Rümelin, Patrick Schultheis
Erklärungen der Organmitglieder zur Annahme des Amts sowie unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen und Vollmachtserklärungen (im Falle der Abwesenheit) der einzelnen Stifterinnen und Stifter liegen der Stiftung vor.
Grenzach-Wyhlen, den 13. November 2024
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.