Präambel
Die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen stärkt als gemeinnützige und unabhängige Einrichtung das lokale Gemeinwesen.
Mit der Vergabe von Fördermitteln unterstützt die Stiftung Projekte, die zur Lebensqualität, zum sozialen Miteinander und zur nachhaltigen Entwicklung in Grenzach-Wyhlen beitragen.
Diese Förderrichtlinie basiert auf den Zielen und Zwecken der Stiftungssatzung und dient der transparenten Mittelvergabe.
1. Ziele der Förderung
Gefördert werden Projekte, die:
Die Förderung ist auf Grenzach-Wyhlen begrenzt. Projekte außerhalb der Gemeinde können nur unterstützt werden, sofern ein direkter Bezug zur Gemeinde besteht. Darüber hinaus kann die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen eigene Projekte in den beschriebenen Tätigkeitsfeldern durchführen.
2. Fördervoraussetzungen
1. Antragsberechtigung: Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Initiativen beantragt werden. Antragsteller müssen die Verwendung der Fördermittel und ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Zum Nachweis ist der Förderanfrage eine Kopie des letzten Freistellungsbescheids des Finanzamtes beizufügen
2. Gemeinnützigkeit: Das Projekt muss den Zwecken gemäß § 2 der Stiftungssatzung dienen.
3. Zeitliche Begrenzung: Die Förderung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Zusagen zu regelmäßigen Leistungen oder zur Übernahme laufender Kosten werden nicht erteilt.
4. Eigenleistung: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass von den Antragstellern eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erbracht wird.
5. Regionaler Bezug: Es werden Projekte für die lokale Gemeinschaft von Grenzach-Wyhlen umgesetzt.
6. Nachhaltigkeit: Projekte mit langfristiger Wirkung werden bevorzugt.
7. Transparenz: Der Mittelempfänger muss gem. Nr. 7.1 einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel erbringen. Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan ihres Projekts müssen umgehend mitgeteilt und auf Anforderung Nachweise über die Mittelverwendung vorgelegt werden. Die Stiftung kann Förderbewilligungen widerrufen und hat das Recht, gezahlte Beträge zurückzuerhalten, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden, der Nachweis der Mittelverwendung auf Anforderung nicht geführt wird oder weitere Bewilligungsbedingungen nicht hinreichend beachtet werden.
3. Förderbereiche und Ausschlusskriterien
1. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die:
2. Von der Förderung ausgeschlossen sind:
4. Förderumfang
1. Höhe der Förderung: Die Fördersumme richtet sich nach dem Bedarf des Projekts und den verfügbaren Mitteln der Stiftung.
2. Eigenmittel: Die Beteiligung durch Eigenmittel oder Drittmittel wird begrüßt.
3. Förderformen: Die Stiftung kann Projekte durch finanzielle Zuschüsse oder Sachleistungen unterstützen. Projekt- oder Sachkosten werden i.d.R. vor Personalkosten gefördert.
5. Antragstellung
1. Antragsfristen: Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden.
2. Erforderliche Unterlagen (s. Anhang unten):
3. Antragsformular: Die Unterlagen sind per Post oder E-Mail an die Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen zu senden.
6. Entscheidungsverfahren
1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
2. Der Vorstand entscheidet über die Förderanträge im Rahmen der Satzungszwecke.
3. Die Entscheidung über eine Förderung soll zeitnah, im Regelfall innerhalb von 6 Wochen ab Antragstellung, erfolgen.
4. Anträge, die eine bestimmte Fördersumme überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Stiftungsrats (§ 10 Abs. 2e der Satzung).
5. Die Entscheidung wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt.
7. Berichtspflichten
1. Geförderte Projekte sind nach Abschluss oder auch zu vereinbarten früheren Zeitpunkten mit einem Sach- und Finanzbericht zu dokumentieren.
2. Die Stiftung behält sich vor, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel vor Ort zu prüfen. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.
3. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z. B. am Kosten- und Finanzierungsplan, am Projektzeitraum) müssen der Stiftung unverzüglich mitgeteilt werden.
8. Öffentlichkeitsarbeit
1. Empfänger von Fördermitteln sollen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form auf die Förderung durch die Bürgerstiftung hinweisen. Durch die Entgegennahme der Förderung erklären sie ihr Einverständnis dahingehend, dass die Bürgerstiftung ihrerseits im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit berichtet.
2. Der Mittelempfänger erklärt mit der Weitergabe jeglichen Bildmaterials (Fotos, Videos) an die Stiftung, dass er die Einwilligung des Urhebers und der darauf abgebildeten Personen zur Weitergabe und zur Nutzung durch die Stiftung für deren Öffentlichkeitsarbeit eingeholt hat.
9. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie treten am 14.3.2025 in Kraft. Änderungen und Anpassungen bleiben vorbehalten.
Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen - Winkelmatten 13, 79639 Grenzach-Wyhlen
info@buergerstiftung-gw.de
www.buergerstiftung-gw.de
Anhang
Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen wir folgende Angaben (Förderantrag) und Unterlagen:
1. Allgemeine Angaben zum Antragsteller
2. Angaben zum Projekt
3. Finanzierungskonzept
4. Weitere Angaben zur antragstellenden Einrichtung (bitte beifügen)
Vor der Antragstellung bietet sich eine kurze schriftliche Anfrage darüber an, ob die Projektidee grundsätzlich gefördert werden kann.
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